Interessensvertretung
Die Schweizer Imkerverbände setzen sich auch auf nationaler Ebene für die Interessen der Imkerinnen und Imker ein. Wir haben untenstehend die Tätigkeiten der letzten Jahre nach Themen geordnet für Sie gesammelt:
Parlamentarische Gruppe Bienen
Um die Einbindung in die Bundespolitik zu verstärken, wurde im Juni 2019 die Parlamentarische Gruppe Bienen gegründet.
Pestizide
Der Einsatz von Pestiziden ist ein umstrittenes Thema. Bienen besuchen Pflanzen in einem grossen Aktionsradius und kommen damit mit einer Vielzahl von Substanzen, welche in die Umwelt ausgebracht wurden, in Berührung.
Den Pestiziden kann sicher nicht die alleinige Schuld an Völkerverlusten angehaftet werden. Die Varroamilbe, in Kombination mit der Übertragung von Viren und Engpässe im Nahrungsangebot sind in diesem Fall ebenfalls zu nennen. Nichts desto trotz ist es im Interesse der Bienen, dass auf den Einsatz von Pestiziden möglichst verzichtet wird, und wenn unbedingt nötig, diese nur mit grossem Verantwortungsbewusstsein eingesetzt werden. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten politischen Aktivitäten und Entscheide dazu.
Weitere Informationen zu Bienenvergiftungen finden Sie hier .
«Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» des Bundes
Der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft, aber auch auf öffentlichen Flächen oder in Privatgärten hat verschiedene negative Auswirkungen auf die Umwelt. Um dieses Risiko zu minimieren, hat der Bund im Sommer 2016 einen Aktionsplan vorgestellt und betroffene Kreise zur Stellungnahme eingeladen. Die Stellungnahme von apisuisse zum «Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» des Bundes vom November 2016 finden Sie in der entsprechenden Newsmeldung .
Pestizid-Reduktionsplan der Vision Landwirtschaft
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe hat auch BienenSchweiz am «Pestizid-Reduktionsplan Schweiz» mitgearbeitet. Dieser Vorschlag geht in die gleiche Richtung wie der oben aufgeführte Aktionsplan des Bundes. Es werden aber eine umfassender Sicht auf den Pestizideinsatz und substanziellere Reduktionsmöglichkeiten aufgezeigt. Zusätzliche Informationen finden Sie in der Newsmeldung zum Thema.
Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) nimmt den Schutz der Biene ernst.
An Ihrer Sitzung vom 2. Mai 2013 befasste sich die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) mit der Frage des Bienenschutzes. Ausgehend von der Petition «Verbesserung der Situation der Honigbienen in der Schweiz» (Petition Greenpeace) hatte die Kommission zwei Motionen eingereicht. Nachdem der Bund die Bewilligung für die Anwendung von drei Pestiziden suspendiert hat, fordert die Kommission einerseits eine Ausweitung der Suspendierung auf Sonnenblumenkulturen und auf weitere Insektizide, die Bienen gefährden. Andererseits wird der Bundesrat beauftragt, ein Massnahmenpaket zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen. Die Risiken für Umwelt, Bienen und andere Bestäuber, entstanden durch den Einsatz der Pflanzenschutzmittel, sollen bis 2023 reduziert werden. Eine der erwähnten Motionen stammt von Nationalrat Bernhard Guhl, welche er in Zusammenarbeit mit dem VDRB eingereicht hat.
Antrag Nationalrat Bernhard Guhl für eine Kommissionsmotion vom 2. Mai 2013:
Text: Der Bundesrat wird beauftragt, ein Massnahmenpaket zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beschliessen. Dieses muss dazu führen, dass die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt und insbesondere die Bienen entstehen, bis 2023 um einen bestimmten Prozentsatz reduziert werden.
Begründung: Pflanzenschutzmittel belasten unsere Umwelt und insbesondere auch unsere Bienenvölker und weitere Bestäuber wie Wildbienen (Solitärbienen) und Hummeln. Ein totales Verbot einzelner Mittel könnte jedoch kontraproduktiv sein, wenn dann auf andere Mittel ausgewichen wird.
Statt alle Pestizide komplett zu verbieten, sollte vielmehr mit den betroffenen Kreisen wie Bundesamt für Landwirtschaft, Verbände (Bauernverband, Imker, Umweltschutzverbände), Hochschulen und Forschungsstellen ein Massnahmenpaket erarbeitet werden und ein gemeinsames Ziel zur Reduktion der Pflanzenschutzmittel festgelegt werden. In Deutschland wurde im April 2013 ein solches Massnahmenpaket beschlossen.
Der Antragsteller (selbst Imker) ist sich bewusst, dass das Bienensterben verschiedene Ursachen hat. Varroamilben, Faulbrut und Sauerbrut gefährden unserer Bienenvölker in stärkerem Ausmass. Pflanzenschutzmittel können jedoch die Bienenvölker schwächen und gefährden auch die anderen Bestäuber. Eine kontinuierliche Reduktion dieser Mittel ist notwendig, um die Insekten, welche unsere Pflanzen bestäuben, nicht zu gefährden.
Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung – Vernehmlassung 2009
Vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatten wir untenstehende Unterlagen zur Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung erhalten:
Pflanzenschutzmittelverordnung für Anhörung
Erläuterungen zur Pflanzenschutzmittelverordnung
Das BLW hatte uns eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit haben wir am 16. Dezember 2009 Gebrauch gemacht: Brief ans BLW
Feldversuch betr. Bekämpfung Kirschessigfliege
Hans Stettler, damals Honigobmann Kanton Thurgau, hat im März 2015 einen Bericht erstellt zum Feldversuch über die Auswirkung von Pflanzenschutzmitteln auf Honig im Rahmen der Bekämpfung der Kirschessigfliege im Rebbau im Oktober 2014. Sie können diesen Bericht hier downloaden.
Neonicotinoide
Neonicotinoide sind hochwirksame Insektizide. Drei davon sind sehr starke Bienengifte. Andere sind zwar nicht als Bienengift eingeteilt. Neuere Studien zeigen aber auf, dass auch diese Auswirkungen auf die Bienen haben, beispielsweise deren Orientierung beeinflussen.
Nachfolgend die diesbezüglich wichtigsten politischen Entscheide:
Verlängerung Neonicotinoid-Moratorium
Am 20. Oktober 2015 hatte apisuisse-Präsident, Herr Nationalrat Bernhard Guhl, im Namen der Schweizer Imkerinnen und Imker den Aufschub für die Neonicotinoid-Zulassung gefordert . Am 6. November 2015 kam nun von Herrn Bundesrat Johann Schneider-Ammann die erfreuliche Nachricht:
Verlängerung Neonicotinoid-Moratorium
Sehr geehrter Herr Nationalrat, lieber Bernhard,
Aufgrund von verschiedenen wissenschaftlichen Publikationen zu den Risiken, denen Bienen bei der Exposition gegenüber subletalen Dosen ausgesetzt sind, hat das Bundesamt für Landwirtschaft 2013 die Bewilligung einiger Verwendungen von Pflanzenschutzmitteln, welche die Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam oder Imidacloprid enthalten, suspendiert. Diese Suspendierung ist unbefristet und gilt solange bis ein anderslautender Beschluss gefasst wird.
In solchen Situationen ist es am Bewilligungsinhaber, Beweise vorzubringen, die belegen, dass eine Verwendung ohne unannehmbares Risiko für Mensch und Umwelt möglich ist. Bisher liegen dem Bundesamt für Landwirtschaft diesbezüglich keine neuen Informationen vor. Daher ist eine Neubewertung durch die Zulassungsstelle nicht gerechtfertigt. Im Falle einer Neubewertung würden andere verfügbare Informationen, wie beispielsweise die Studie der Universität Bern, ebenfalls berücksichtigt.
Freundliche Grüsse
Johann N. Schneider-Ammann
Bundesrat
Die Vorgeschichte auf Bundesebene ist lang. Hier sei nur das Neueste erwähnt: Bereits im März 2010 ist die «Motion Graf» ist in abgeschwächter Form vom Ständerat angenommen worden. Es wurde kein sofortiges Verbot von Clothianidin mehr gefordert, sondern der Bundesrat wurde beauftragt, die Zulassung von Clothianidin und die Form der Anwendung zu überprüfen. Darauf hin hatte am 3. Mai 2012 Frau Nationalrätin Maya Graf eine Motion «Gefahr für Bienen - Sistierung der Zulassung von Neonicotinoiden» eingereicht. Die Antwort des Bundesrates können Sie hier einsehen.
Studie: Neonicotinoide schwächen die Königinnen
Das Institut für Bienengesundheit (IBH) der Universität Bern hatte Mitte Oktober 2015 seine Erkenntnisse veröffentlicht.
Verbot für Neonicotinoide - Forderung für ein Massnahmenpaket zur Reduktion des Pestizideinsatzes
Nachdem sich Ende April 2013 die EU für ein auf zwei Jahre befristetes Verbot für die drei bienengefährlichsten Neonicotinoide ausgesprochen hatte, hat das Bundesamt für Landwirtschaft erfreulich schnell reagiert und mitgeteilt, dass auch die Schweiz mit der EU gleichzieht: Mitteilung des BLW vom 29.4.2013
GVO
Das Thema GVO beschäftigt die Bevölkerung und natürlich die Imkerinnen und Imker nach wie vor. Wir haben die Geschehnisse der letzten Jahre auf politischer Ebene stichwortartig gesammelt.
Weitere Verlängerung des Gentech-Moratoriums
Am 6.12.2016 hat der Nationalrat, am 1.3.2017 der Ständerat entschieden, das Gentech-Moratorium um weitere vier Jahre zu verlängern. Die Räte folgen damit dem Bundesrat, der an seiner Sitzung vom 18.12.2015 beschlossen hatte, das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) beizubehalten. Das geltende Moratorium soll im Rahmen des Gentechnikgesetzes (GTG) bis 2021 verlängert werden. Link zur Medienmitteilung
Seitens apisuisse wurden vor der Abstimmung die Ständeräte auf die Wichtigkeit dieses Anliegens aufmerksam gemacht. Download Briefkopie
Änderung des Gentechnikgesetzes und der Koexistenzverordnung
Im April 2013 hatte sich apisuisse zur geplanten Änderung des Gentechnikgesetzes und der Koexistenzverordnung geäussert, da diese Fragen für die Imkerinnen und Imker in der Schweiz von grundlegender Bedeutung sind. Hier finden Sie die Stellungnahme, welche an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, zu Handen Frau Bundesrätin Leuthard, gerichtet war.
Dr. Christoph Errass hatte zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6.9.2011 einen ausführlichen Bericht verfasst.
Positionspapier zum Thema GVO
Aufgrund der im umfangreichen Positionspapier vom 3.4.2009 des Zentralvorstands dargelegten Überlegungen lehnt BienenSchweiz die Freisetzung von GVO in der Landwirtschaft grundsätzlich ab. Nur aussergewöhnliche Gefährdungen durch anders nicht einzudämmende Krankheiten an Pflanzen oder Tieren könnte ein Grund sein, GVO zu tolerieren. BienenSchweiz nimmt dabei eine differenzierte Stellung bezüglich transgenen und cisgenen Organismen ein. Transgene Organismen werden als unnatürlich auf jeden Fall abgelehnt, weil deren Auswirkungen auf die Umwelt und Natur langfristig nicht abschätzbar sind. Cisgene Organismen werden in Ausnahmefällen akzeptiert. Dabei wird aber auch diese Technik dann abgelehnt, wenn sie nur kommerzieller (z.B. Verlängerung der Lagerfähigkeit) oder kosmetischer (z.B. keine Verfärbungen von Früchten) Art sind. Für cisgene gentechnisch veränderte Organismen wird zudem allenfalls befürwortet, dass diese nicht mehr als GVO gekennzeichnet werden müssen.
Politische Vorstösse
Wo steht der Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen?
Nationalrat und apisuisse-Präsident, Herr Bernhard Guhl, hat am 23.9.2015 eine Interpellation eingereicht unter dem Titel «Wo steht der Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen?»:
Mit der Motion UREK 13.3372 wurde der Bundesrat beauftragt, einen nationalen Massnahmenplan für die Gesundheit von Bienen und Wildbestäubern zu entwickeln. Als Grundlage dafür gab er einen Expertenbericht in Auftrag. Dieser sollte im Einvernehmen mit dem Postulat Moser 12.3299 und der Motion WBK/Guhl 13.3367 sowie unter Einbezug der Branche erstellt werden.
Dieser Expertenbericht enthielt eine Vielzahl von Massnahmen, von der jede für sich zur Verbesserung der Gesundheit der Bienen beitragen würde. In einem Bericht des Bundesrats, wurden vier dieser Massnahmen als «sofort lösbar» beurteilt. Für sieben Massnahmen wurden «vor der Umsetzung wissenschaftliche Abklärungen» empfohlen. Auf alle weiteren, vorgeschlagenen Massnahmen geht der Bericht des Bundesrats nicht ein.
Zur kürzlich an den Bund übertragenen Zählung der Bienenbestände, liegen für das Jahr 2014 noch keine Zahlen vor. Im eben gestarteten Monitoringprogramm ALL-EMA werden Bienen und Wildbestäuber nicht erfasst. Dem Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen war bis im Sommer 2015 keine Projektleitung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Warum wurde für die Entwicklung des Massnahmenplanes für die Gesundheit der Bienen keine Projektleitung eingesetzt und wann soll dies geschehen?
- Was ist der Stand der Umsetzung der vier Sofortmassnahmen im Bericht des Bundesrats bzw. der sieben Massnahmen die vor der Umsetzung wissenschaftlicher Abklärungen bedürfen?
- Wann werden die Bienen und Wildbestäuber im Monitoringprogramm ALL-EMA aufgenommen bzw. welche Schritte sind dazu notwendig?
- Wann sind die aktuellen Zahlen zu den Schweizer Bienenbeständen zu erwarten?
- Was ist der Stand der Umsetzung aller übrigen Empfehlungen des Expertenberichtes (z.B. Forschung zur Varroabekämpfung oder Wildbestäuber-Zentrum) und weshalb werden sie im Bericht des Bundesrat nicht erwähnt?
Begründung: Das Bundesamt für Landwirtschaft hat in der Vergangenheit wiederholt auf die grosse Bedeutung der Honigbienen und Wildbestäuber für die landwirtschaftliche Produktion und die Biodiversität in der Schweiz verwiesen. Gleichzeitig sorgen sich Imker, Umweltverbände und Bevölkerung zunehmend um deren Gesundheit. Der ökonomischen Bedeutung der Bestäuber und der Sorge der Bevölkerung ist mit einem griffigen Massnahmenplan und einem entsprechenden Controlling Rechnung zu tragen.
Varroaforschung am Zentrum für Bienenforschung: Wie weiter?
Herr Nationalrat Bernhard Guhl hatte am 18.9.2013 diesen Vorstoss eingereicht für die Fragestunde:
Im Rahmen der Beantwortung der Motion 13.3367 sagte der Bundesrat, dass er die Problematik um das Bienensterben sehr ernst nimmt. Die grösste Ursache ist die Varroamilbe. Eine Stelle am Zentrum für Bienenforschung, die durch eine Stiftung finanziert wird, fällt Ende 2014 weg. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Forschung zur Bekämpfung der Varroa im gleichen Rahmen oder noch besser verstärkt weitergeführt wird?
Auftritt in Bern
Teilerfolg für die Imkerinnen und Imker, Abstimmung Nationalrat 19.6.2013
Der Nationalrat hatte den beiden Motionen von Nationalrat Bourgeois und Nationalrat Guhl zugestimmt, die Motion von Nationalrätin Maja Graf hingegen abgelehnt. Das massive Lobbying in den letzten Tagen, vor allem von Syngenta, hat anscheinend gewirkt.
angenommen:
- Massnahmenpaket zum Schutz der Bienen (Motion Guhl, in Zusammenarbeit mit dem VDRB eingereicht)
- Nationaler Massnahmenplan zur Gesundheit der Bienen (Motion Bourgeois)
abgelehnt:
Damit ist die Motion Graf vom Tisch, die beiden anderen Motionen sollen noch im Sommer 2013 in den zuständigen ständerätlichen Kommissionen beraten werden. Der VDRB bedankt sich bei allen, welche tatkräftig mitgeholfen haben, wenigstens den ersten beiden Motionen zum Durchbruch zu verhelfen. Ein spezieller Dank gehört unserem «Bienennationalrat» Bernhard Guhl.
Lobbying im Bundeshaus
Vor der Abstimmung im Nationalrat vom 19.6.2013 hatte apisuisse beschlossen, am 11.06.2013 aktiv bei den Nationalräten zu lobbyieren. Am Vormittag fanden alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier eine VDRB-Honigtasche mit einem Glas frischem Honig, Informationsmaterial und einem persönlichen Brief auf den Pulten vor. Am Nachmittag waren dann Vertreter von VDRB, SAR, STA und VSWI in der Wandelhalle des Bundeshauses anwesend, um mit den einzelnen Parlamentariern das Gespräch zu suchen und sie von der Notwendigkeit eines wirkungsvollen Bienenschutzes zu überzeugen. Am frühen Nachmittag fand zudem eine gemeinsame Pressekonferenz zusammen mit dem Bauernverband statt.
Öffentlichkeitsarbeit
Mathias Götti Limacher, Zentralpräsident BienenSchweiz, war am 7. Juni 2017 zu Gast in der Sendung «Treffpunkt» im Schweizer Radio.
Hier können Sie die Sendung «Imkern - mehr als ein Hobby» nach-hören.
Finanzielles
Immer wieder mussten wir uns wehren, vom Bund wahrgenommen zu werden – auch in finanzieller Hinsicht.
Bundesrat beschliesst Schaffung eines nationalen Bienengesundheitsdienstes
Der Bund will zusammen mit den Imkerorganisationen und den Kantonen die Gesundheit der Honigbienen fördern und die Zahl der Seuchenfälle senken.
Mit der Verabschiedung der Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes hatte der Bundesrat im Mai 2012 die rechtliche Grundlage für einen nationalen Bienengesundheitsdienst geschaffen und dessen Aufgaben definiert. Gleichzeitig hat er die Finanzierung geregelt: Branche, Kantone und Bund teilen sich die Kosten. Link detaillierter Bericht
Beiträge für die landw. Beratung sollen nicht gekürzt werden - Bedeutung für die Imkerei
Beiträge für die landwirtschaftliche Beratung sollen nach dem Willen der Kantone nicht gekürzt werden. Bund und Kantone hatten sich im November 2010 darauf geeinigt, dass der Bund mehr an den Finanzausgleich zahlt, im Gegenzug die Kantone das Konsolidierungsprogramm 12/13 (KOP 12/13) unterstützen.
Für die Imkerei ist bedeutend, dass in diesem Vorschlag die Kantone einen Verzicht auf eine Kürzung im Bereich Beratung unterstützen. Vorgesehen war eine Kürzung um einen Drittel. Da die Imkerei ohnehin nur bescheidene Beträge vom Bund erhält, wäre eine solche Kürzung sehr einschneidend gewesen. Das letzte Wort hatte aber das Parlament. Mehr Informationen finden Sie in der entsprechenden Medienmitteilung .
Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2011-13
Mit Stellungnahme vom 27. Mai 2010 gelangte apisuisse an die Eidgenössische Finanzverwaltung mit der dringenden Bitte, bei allen im Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2011-13 vorgesehenen Sparmassnahmen die Bienenförderung auszunehmen. Den Inhalt des betreffenden Schreibens finden Sie hier .
Bienenimporte
Warnung vor Bienenimporten der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärzte
Unter dem Titel «Bienenimporte – eine Gefahr für die Schweizer Bienen!» machen auch die Kantonstierärzte in allen drei Landessprachen auf die Gefahren von Bienenimporten aufmerksam:
«Der Importeur trägt das mit dem Import verbundene Risiko sowie die Kosten für allfällige amtliche Überwachungs- oder Quarantänemassnahmen. Er ist für die Einhaltung der Einfuhrbedingungen verantwortlich. Im Inland entdeckte, nicht korrekt eingeführte Sendungen können ein Verwaltungs- oder Strafverfahren zur Folge haben. Bei Schäden wie zum Beispiel eingeschleppten Krankheiten muss sogar mit Schadenersatzforderungen gerechnet werden.»
Download Merkblatt (22.3.2011)
Bruno Reihl hat in der Februarausgabe 2017 der Schweizerischen Bienen-Zeitung einen ausführlichen Bericht publiziert mit dem Titel «Importe von Bienenvölkern und Königinnen». Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für den Import von Bienenvölkern und Königinnen in die Schweiz werden erklärt und ihre Anwendungen beschrieben. Diese Regelungen verhindern das Einschleppen von Krankheiten und sichern die Qualität unserer täglichen Nahrung.
Postversand von Bienenköniginnen
Regelung der Schweizerischen Post
Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass sich verschiedene Poststellen weigern würden, Bienenköniginnen mit der normalen Briefpost zu spedieren. Als Begründung wurde angegeben, es sei verboten, lebende Tiere per Post zu versenden. Nachdem wir den zuständigen Bereichsleiter darauf aufmerksam gemacht haben, dass Bienen erstens gar nicht unter das Tierschutzgesetz fallen, und zweitens ein sehr grosser Unterschied besteht, ob zum Beispiel ein Kaninchen oder eine Bienenkönigin versendet wird, gingen die Verantwortlichen der Post nochmals über die Bücher.
Nun kann Entwarnung gegeben werden, aus gesetzlicher Sicht spreche nichts gegen einen Versand per Brief- oder Paketpost.
Download Brief der Schweizerischen Post vom 23.5.2011 mit allen Detailhinweisen
EU
Resolution zu Handen des EU-Rates
Vom 13. bis 16. September 2012 fand in Echternach/Luxemburg der 87. Imkerkongress statt. Dabei wurde von den Länderpräsidenten eine Resolution zu Handen des EU-Rates verabschiedet.
EU nimmt den Schutz der Imkerei ernst
Das Europäische Parlament verabschiedete am 15. November 2011 eine «Entschliessung zu der Gesundheit von Honigbienen und die Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor». Auch wenn der ursprüngliche Entwurf durch den massiven Druck der agro-industriellen Lobby abgeschwächt wurde, werden die Pestizide erstmals klar als das grösste Problem der Bienen erwähnt und bessere Testverfahren für die Zulassungsprozeduren gefordert.