Faul- und Sauerbrut
Bei den bakteriellen Erkrankungen Faul- und Sauerbrut handelt es sich um sehr ansteckende, meldepflichtige Tierseuchen. Bei einem Verdacht ist sofort die Bieneninspektorin/der Bieneninspektor (AFA BI) zu informieren. Um eine Ausbreitung der Seuchen zu verhindern, werden Stände gesperrt und Sperrgebiete errichtet. Weder Bienen noch Waben dürfen aus diesen Gebieten ausgeführt oder in diese eingeführt werden.
Merkblätter Faul- und Sauerbrut
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2.1. Faulbrut (V 1806) (113 KB)
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2.2. Sauerbrut (V 1707) (162 KB)
Kantonale Sperrgebiete Faul- und Sauerbrut
Für das Festlegen/Aufheben von Sperrgebieten sowie die Aktualisierung der geografischen Karten sind die Kantone zuständig. Diesbezügliche Anfragen richten Sie bitte direkt an die zuständige kantonale Stelle.