Sie helfen mit, die Lebensgrundlage der Bestäuber zu sichern

Sie leisten mit Ihrer Spende einen wertvollen Beitrag zu Gunsten unseres Engagements für Wild- und Honigbienen als die wichtigsten Bestäuber und für mehr Biodiversität und eine naturnahe Umwelt. Das Geld setzen wir für konkrete Projekte zu Gunsten der Bienen im Rahmen der Projekte der Stiftung für die Bienen ein. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie mithelfen, das Nahrungsangebot für Wild- und Honigbienen nachhaltig zu verbessern. Hier sind wir sehr dankbar um Ihre Mithilfe bei der Blühflächen-Förderung.

Zweck

Die Stiftung für die Bienen engagiert sich für den Erhalt der Biodiversität und setzt sich in allen Belangen für Wild- und Honigbienen ein.

Unsere Anliegen

  • Förderung der Biodiversität
  • Risikoreduktion Pflanzenschutz
  • Förderung der Schweizer Bienenzucht

Ziele

  • Sicherstellung eines ganzjährigen Blühangebotes für Bienen und andere Bestäuber.
  • Vermeidung von Bienenimporten, um einem Einschleppen von Krankheiten und Schädlingen vorzubeugen.
  • Sicherstellung einer guten Lebensgrundlage mit geeigneten Nistplätzen für Wildbienen.

Zahlungsmöglichkeiten

Online Bezahlung

Mit Ihrer Spende an die Stiftung für die Bienen helfen Sie, die Lebensgrundlage der Bienen zu sichern!

Kontoangaben Stiftung

IBAN CH24 0900 0000 1558 5815 0

Stiftung für die Bienen
z.H. Geschäftsstelle Bienen Schweiz
Jakob Signer-Strasse 4
9050 Appenzell

QR-Zahlteil (für E-Banking und TWINT) zum Herunterladen oder einfach nebenstehenden QR-Code mit Ihrer E-Banking-App scannen. Für weitere Spendenmöglichkeiten verwenden Sie unser elektronisches Spendenformular.

Twint APP

Trauerspenden und Legate

Falls Sie der Stiftung für die Bienen bei einem Trauerfall eine Zuwendung machen wollen oder die Stiftung mit einem Legat unterstützen wollen, finden sie dazu weitere Informationen.

Steuerbefreiung

Die Stiftung für die Bienen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft unter der Aufsicht des Kantons Appenzell Innerrhoden. Da der Stiftungszweck gemeinnützig ist, wurde die Stiftung von der Steuerpflicht entbunden. Das bedeutet, dass auch Zuwendungen an die Stiftung für die Bienen in der Regel vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.